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Aktenzeichen IV 86/22
Datum 08.02.1923
Leitsatz Ist die bei der Einzahlung eines Sparguthabens mit der Sparkasse getroffene formlose Vereinbarung, es solle nach dem Tode des Einzahlenden einem Dritten ein unmittelbarer Anspruch auf Auszahlung des Guthabens gegen die Sparkasse zustehen, rechtswirksam?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A010001
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