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Aktenzeichen IV 514/22
Datum 15.02.1923
Leitsatz 1. Sind zur Beförderung bestimmte Waren dem Eigentümer abhanden gekommen, wenn dessen Angestellte gefälschte Frachtbriefe unterschieben, die Eisenbahnwagen, in denen sich die Ware befindet, mit falscher Adresse versehen und die Wagen so der Eisenbahn übergeben? 2. Kann der Erwerber einer abhanden gekommenen Sache, wenn er durch Verarbeitung Eigentümer geworden ist und der frühere Eigentümer die Herausgabe der Bereicherung verlangt, den Kaufpreis, den er für die Sache gezahlt hat, in Abzug bringen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A020004
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