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Aktenzeichen V 183/22

Datum 06.01.1923

Leitsatz Rechtfertigt eine infolge der Geldentwertung eingetretene erhebliche Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung den Einwand der veränderten Umstände auch dann noch, wenn nach Eintritt des wirtschaftlichen Umschwunges der Vertrag noch zu einem wesentlichen Teil erfüllt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A040011

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