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Aktenzeichen VI 133/22
Datum 11.12.1922
Leitsatz Sind die deutschen Gerichte auf Anrufen eines deutschen Klägers zuständig in dessen Rechtsstreit mit einem polnischen Staatsangehörigen aus einem Vertrag, der vor dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags geschlossen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A100056
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