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Aktenzeichen VII 714/21

Datum 15.12.1922

Leitsatz 1. Auslegung der Bedingung in einem Trausportversicherungsvertrage, daß die Geltendmachung des Versicherungsanspruchs von der Vorlage einer eisenbahnamtlichen Verlustbescheinigung abhängig sein solle. 2. Verlor mit dem Abschluß des Waffenstillstandsvertrags die Kriegsklausel ihre Geltung? 3. Muß der deutsche Versicherer, der zur Zeit der Besetzung Belgiens durch die deutsche Heeresmacht in Belgien einen auf Francs lautenden Transportversicherungsvertrag abgeschlossen hat, die Versicherungssumme in Francs zahlen? 4. Sind die während der Besetzung Belgiens vom deutschen Generalgouverneur für Belgien erlassenen Verordnungen deutsches oder irrevisibles belgisches Recht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A120058

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