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Aktenzeichen VII 613/21
Datum 24.10.1922
Leitsatz 1. Hält sich ein Demobilmachungskommissar in den Grenzen seiner Amtsbefugnisse, wenn er im Laufe der wirtschaftlichen Demobilmachung einer industriellen Firma die Erfüllung vertraglich übernommener Lieferungspflichten, soweit durch die Lieferung ihre Selbstkosten nicht gedeckt würden, verbietet? 2. Darf sich die Firma im Rechtsstreit mit ihrem Lieferung fordernden Vertragsgegner auf ein solches Verbot berufen, wenn sie das Verbot rechtswidrig erschlichen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A1F0115
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