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Aktenzeichen II 621/22

Datum 22.12.1922

Leitsatz 1. Stellt die Bestimmung des Gesellschaftsvertrags einer offenen Handelsgesellschaft, daß für den Fall der Kündigung des einen Gesellschafters der andere die Wahl hat, welche von den beiden Geschäftsabteilungen er übernehmen und fortführen will, eine nach § 723 Abs. 3 BGB. nichtige Beschränkung des Kündigungsrechts dar? 2. Nach welchen Grundsätzen hat die Auseinandersetzung zu erfolgen, wenn bei Kündigung des einen Gesellschafters der andere berechtigt ist, nach seiner Wahl die eine der beiden Geschäftsabteilungen zu übernehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A210128

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