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Aktenzeichen III 151/22
Datum 02.01.1923
Leitsatz Haftet der Mieter einer Wohnung für Beschädigungen des Hauses, welche beim Hinausschaffen von Gegenständen aus der Wohnung durch zwar nicht von ihm beauftragte, aber mit seinem Einverständnis handelnde Arbeiter verursacht worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A220133
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