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Aktenzeichen V 128/22

Datum 03.01.1923

Leitsatz 1. Nachträgliche Begründung und Valutierung einer anfänglich nichtigen Hypothek. 2. Wirkung einer im Grundbuch vermerkten Verfügungsbeschränkung einer eingetragenen Hypothekengläubigerin, der die Hypothek in Wirklichkeit nicht zusteht. 3. Findet die in § 8 des Gesetzes, betr. den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 angeordnete Hemmung des Laufs von Ausschlußfristen auch zugunsten offener Handelsgesellschaften statt, deren Gesellschafter sich in einem der in § 2 des Gesetzes bezeichneten Verhältnisse befinden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A240136

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