zurück

Aktenzeichen V 469/22

Datum 20.01.1923

Leitsatz 1. Kann die Gemeinde, die auf Grund § 5 der Wohnungs-MangelVO. vom 23. September 1918 (RGBl. S. 1143) Geschäftsräume als Wohnräume herrichtet, die dabei abgetrennten, für die Herrichtung der Wohnräume entbehrlichen Gebäudebestandteile sich aneignen? 2. Ist der Rechtsweg für eine auf solche Aneignung gestützte Ersatzklage zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A270149

Download PDF

zurück