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Aktenzeichen III 205/22

Datum 09.01.1923

Leitsatz 1. Besteht ein Rechtsanspruch auf die Entschädigung nach §§ 1 und 2 des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1920, betr. Gewährung einer Entschädigung an versetzte Beamte und von Umzugskosten beim Wohnungswechsel am Orte? 2. Zur Bedeutung der Worte "am bisherigen Wohnort" in § 1 dieses Gesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A2B0167

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