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Aktenzeichen VII 403/22

Datum 09.01.1923

Leitsatz 1. Wann ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die mindestens teilweise auf öffentlichem Recht beruhen? 2. Wann darf die Klage auf einen Teil der geschuldeten Leistung beschränkt werden? 3. Zum Begriff des nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes im Sinne des § 279 BGB. 4. Zur Frage der Nichtzumutbarkeit einer Leistung bei Verträgen mit stark spekulativem Einschlag.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A2D0177

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