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Aktenzeichen IV 96/22

Datum 11.01.1923

Leitsatz 1. Kann die Witwe, die Erbin ihres Mannes ist, auf Gewährung eines ehrlichen Begräbnisses für ihren Mann klagen? 2. Kann bei einem konfessionellen Friedhof durch die Friedhofsordnung gültig bestimmt werden, daß Personen, die sich nicht an die kirchlichen Vorschriften gehalten haben, auf einem besonderen Friedhofsteil zu beerdigen sind? 3. Gehört zu einem "ehrlichen" Begräbnis im Sinne des § 188 II 11 ALR. die Beisetzung "in der Reihe"? 4. Besteht bei Beerdigung an einer äußerlich unwürdigen Stelle ein unbedingter Anspruch auf Umbettung der Leiche?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A300188

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