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Aktenzeichen I 61/22

Datum 27.01.1923

Leitsatz Liegt "neue Gestaltung" eines Gebrauchsgegenstandes vor, wenn ein bekanntes Modell für einen neuen Gebrauchszweck dadurch verwendbar gemacht wird, daß es mit anderen Schriftzeichen versehen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A3F0237

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