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Aktenzeichen II 180/22

Datum 02.02.1923

Leitsatz 1. Verhältnis zwischen Warenzeichenrecht und Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Wann muß der eingetragene Zeicheninhaber dem Ausstattungsberechtigten weichen? 2. Ist es auf den Grundsatz, daß die Auffassung der Verbraucher dafür entscheidend ist, ob der Ware des eingetragenen Zeicheninhabers durch Nachahmung der Ausstattung das Aussehen der Ware des Ausstattungsberechtigten gegeben ist, von Einfluß, daß der Zeichenberechtigte seine Ware an Zwischenhändler, der Ausstattungsberechtigte dagegen unmittelbar an Verbraucher vertreibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A430250

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