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Aktenzeichen I 325/22

Datum 03.02.1923

Leitsatz Ist die Berufung für zulässig zu erachten, wenn die Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und die Einlegung der Berufung an demselben Tage erfolgt sind und nicht festgestellt werden kann, welcher der beiden Akte dem anderen vorangegangen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A460264

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