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Aktenzeichen I 28/22

Datum 21.02.1923

Leitsatz Liegt eine Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen im Sinne des § 774 BGB. auch dann vor, wenn ein Bürge dem Gläubiger Sicherheit leistet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A550311

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