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Aktenzeichen III 250/22
Datum 23.02.1923
Leitsatz Fällt die Lieferungsverpflichtung fort, wenn der Verkäufer bei dem Vertragsschlusse wußte, daß der Käufer die Ware in unbefugtem Handelsbetriebe weiterabsetzen wolle oder wenn er nach dem Verkaufe von einer solchen Absicht des Käufers oder davon Kunde erhält, daß dieser im Wege des Kettenhandels über die Ware zu verfügen gedenke?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A570316
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