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Aktenzeichen VII 124/22
Datum 27.02.1923
Leitsatz 1. Kann die rechtsgeschäftlich bestimmte Schriftform nach § 127 BGB. dadurch gewahrt werden, daß die Namensunterschrift des Ausstellers der Urkunde im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt wird? 2. Auslegung des Schreibens einer Versicherungsgesellschaft, die das bestehende Versicherungsverhältnis zugleich mit dem Angebote kündigt, ein neues Versicherungsverhältnis zu erhöhten Prämien einzugehen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A5B0330
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