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Aktenzeichen III 773/22
Datum 27.02.1923
Leitsatz Betrifft § 28 der Verordnung vom 12. Februar 1920 über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern usw. nur solche Streitigkeiten, bei denen Kriegsteilnehmer, Zivilinternierte oder sonstige Arbeitnehmer beteiligt sind, deren Verhältnisse in den vorausgehenden Bestimmungen der Verordnung besonders geregelt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A5C0334
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