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Aktenzeichen I 482/22

Datum 14.03.1923

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen haftet die Eisenbahn für das vom Reisenden einem Gepäckträger übergebene Handgepäck? 2. Zur Haftung der Eisenbahn für Kostbarkeiten beim Handgepäck.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A650369

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