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Aktenzeichen IV 482/22

Datum 15.03.1923

Leitsatz Haften die Verwandten der Ehefrau für deren Unterhalt auch dann vor dem Ehemann, wenn dieser zur Unterhaltsgewährung wegen der ihm gegenüber seinen unehelichen Kindern obliegenden Unterhaltsverbindlichkeiten außerstande ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A660372

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