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Aktenzeichen III 638/22

Datum 16.03.1923

Leitsatz Sind die Angestellten der Kriegsgesellschaften m. b. H. als Beamte im Sinne des Reichshaftungsgesetzes vom 22. Mai 1910 anzusehen? Haftet für sie die Kriegsgesellschaft m. b. H. selbst?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A670373

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