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Aktenzeichen I 151/22

Datum 17.03.1923

Leitsatz 1. Steht das Zwischenbenutzungsrecht des § 7 Abs. 1 des Gesetzes betr. eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten usw. vom 27. April 1920 (RGBl. S. 675) nur demjenigen zu, der die Erfindung vor dem Erlöschen des Schutzrechts noch nicht benutzt hat? 2. Zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 7 Abs. 2 desselben Gesetzes bei rechtswidriger Benutzung einer Erfindung während verlängerter Schutzdauer, wenn schon vor dem Erlöschen des Schutzrechts eine rechtswidrige Benutzung stattgefunden hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A680375

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