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Aktenzeichen VI 489/22

Datum 22.03.1923

Leitsatz Bedeutung der Bestimmung des § 1 Abs. 2 des durch Reichsgesetz vom 30. April 1920 genehmigten Staatsvertrags über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich, wonach das Reich das Eisenbahnunternehmen jedes Landes als Ganzes mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übernimmt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A6C0389

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