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Aktenzeichen III 339/22

Datum 23.03.1923

Leitsatz Ist die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen das Reich wegen Beamtenverschuldens bei der Verfallerklärung und Behandlung eingeführter Waren nach § 3 Abs. 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41) vom 22. März 1920 (RGBl. S. 334) nur zulässig, wenn das Reichswirtschaftsgericht die Verfallerklärung für unrechtmäßig erklärt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A700406

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