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Aktenzeichen II 215/23

Datum 06.08.1923

Leitsatz 1. Geht der im Lieferungsverzuge befindliche Verkäufer schlechthin des Rechts verlustig, sich auf eine nachträglich eingetretene Geldentwertung zu berufen? 2. Kann die Geldentwertung in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden, wenn der zur Lieferung des Kaufgegenstandes Zug um Zug gegen Zahlung des Vertragspreises verurteilte Verkäufer in den Vorinstanzen die Aufwertung des Kaufpreises nicht ausdrücklich geltend gemacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A760422

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