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Aktenzeichen VII B 2/22

Datum 19.01.1923

Leitsatz Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schul-Direktoren und -Vorsteher bezieht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B010001

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