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Aktenzeichen II 218/22

Datum 13.04.1923

Leitsatz Kann der Verkäufer mit dem Einwand, der Käufer habe mit der gekauften Ware verbotenen Kettenhandel treiben wollen, noch gehört werden, wenn der Verkäufer die Erfüllung bereits endgültig verweigert und der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern erklärt hatte, bevor der Verkäufer von den angeblich unlauteren Absichten des Käufers Kenntnis erlangte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B030011

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