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Aktenzeichen I 420/17

Datum 28.03.1923

Leitsatz Kann der Differenzeinwand gegen ein Termingeschäft in Baumwolle erhoben werden, das der Käufer oder Verkäufer von Baumwolle lediglich deshalb abschließt, um für das Risiko eines effektiv auszuführenden Lieferungsgeschäfts Sicherung oder Deckung zu erlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B070022

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