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Aktenzeichen I 783/22

Datum 30.05.1923

Leitsatz 1. Darf ein Bankier Wertpapiere, für die er von seinem Kunden volle Bezahlung erhalten hat, in einem für seine Verbindlichkeiten haftenden ausländischen Depot belassen, ohne dem ausländischen Bankier anzuzeigen, daß die Wertpapiere fremdes Eigentum sind? 2. Zur Anwendung des § 8 des Depotgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B0C0036

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