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Aktenzeichen III 530/22

Datum 01.06.1923

Leitsatz 1. Lassen sich Schadensersatzansprüche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpflichtverletzungen von Postbeamten zurückzuführen ist, unabhängig von den Vorschriften des Reichspostgesetzes vom 28. Oktober 1871 aus Art. 131 der Reichs-Verfassung in Verbindung mit dem Reichshaftungsgesetze vom 22. Mai 1910 herleiten? 2. An welche Voraussetzungen knüpft Art. II des Gesetzes vom 11. März 1921 die Unzulässigkeit der Berufung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B0E0041

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