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Aktenzeichen II 53/23

Datum 19.06.1923

Leitsatz Liegt ein Verstoß gegen § 252 Abs. 1 Satz 1 HGB. in dem Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, wonach neu auszugebende Vorzugsaktien an einen Bankverein begeben werden sollen gegen dessen Verpflichtung, die Vorzugsaktien während einer Sperrfrist von 10 Jahren nicht an den Markt zu bringen und während dieser Zeit beim Vorliegen übereinstimmender Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat das Stimmrecht nur im Einklang mit diesen Beschlüssen auszuüben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B160067

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