zurück
Aktenzeichen I 457/22
Datum 30.06.1923
Leitsatz Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, insbesondere bei Reklamegegenständen. Muß bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters der Gebrauchszweck ausdrücklich angegeben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B1B0100
zurück