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Aktenzeichen I 457/22

Datum 30.06.1923

Leitsatz Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, insbesondere bei Reklamegegenständen. Muß bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters der Gebrauchszweck ausdrücklich angegeben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B1B0100

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