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Aktenzeichen III 645/22

Datum 11.07.1923

Leitsatz 1. Mit welchem Zeitpunkt ist die auf Grund des Art. 48 RVerf. erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 in Kraft getreten? 2. Kann das Verbot einer periodischen Druckschrift nach § 1 der vorbezeichneten Verordnung auf den Inhalt der vor dem Erlasse der Verordnung erschienenen Nummern gegründet werden? 3. Amtspflicht und Verschulden der mit der Ausführung der Verordnung betrauten Behörden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B200118

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