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Aktenzeichen I 164/22

Datum 19.09.1923

Leitsatz 1. Ist eine deutsche Bank, die eine Niederlassung in Deutsch-Ostafrika hatte, verpflichtet, ihre dort ausgegebenen Rupiennoten in Silber oder wenigstens nach dem Kurswert von Silberrupien einzulösen? 2. Ist das Recht des Erfüllungsortes für die Beurteilung vertraglicher Rechtsverhältnisse auch dann maßgebend, wenn das dort geltende Recht infolge Wegfalls der deutschen Staatshoheit gewechselt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B210121

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