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Aktenzeichen VI 1269/22

Datum 29.10.1923

Leitsatz In welchen Grenzen ist wegen eingetretener Geldentwertung dem Schuldner, auch dem säumigen, das Recht zuzusprechen, die Aufwertung der in Geld bestehenden Gegenleistung zu fordern und, falls der Gläubiger sie ablehnt, seine Sachleistung zu verweigern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B220124

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