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Aktenzeichen VI 530/22
Datum 05.03.1923
Leitsatz 1. Findet das Preuß. Tumultschadengesetz vom 11. März 1850 auf selbständige Gutsbezirke Anwendung? 2. Ist eine Haftung der Gemeinde, in deren Gebiete die Ansammlung oder von deren Bezirk aus der Überfall stattgefunden hat, dann gegeben, wenn der Schaden in einem selbständigen Gutsbezirk angerichtet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B230129
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