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Aktenzeichen VI 197/22

Datum 31.05.1923

Leitsatz Kann die Feststellung im Sitzungsprotokoll, wonach ein Beschluß verkündet wurde: es solle eine Entscheidung in einem späteren Termin verkündet werden, durch den Nachweis entkräftet werden, daß der Beschluß dahin gelautet habe: die Sache werde zur weiteren Verhandlung auf jenen Termin vertagt, daß also das Protokoll unrichtig sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B270142

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