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Aktenzeichen IV 520/22

Datum 20.09.1923

Leitsatz Läuft die Frist des § 2082 BGB., solange der Pflichtteilsberechtigte, der in einer letztwilligen Verfügung übergangen ist (§ 2079), letztere für ungültig hält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B350192

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