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Aktenzeichen IV 520/22
Datum 20.09.1923
Leitsatz Läuft die Frist des § 2082 BGB., solange der Pflichtteilsberechtigte, der in einer letztwilligen Verfügung übergangen ist (§ 2079), letztere für ungültig hält?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B350192
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