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Aktenzeichen V 918/22

Datum 26.09.1923

Leitsatz Setzt § 777 BGB. voraus, daß die Zeit, auf welche der Bürge sich verbürgt hat, kalendermäßig bestimmt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B360194

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