zurück

Aktenzeichen III 868/22

Datum 02.10.1923

Leitsatz Was ist unter vorübergehender Beschäftigung gegen Tagegelder oder eine andere Entschädigung im § 25 Abs. 2 des Offizierspensionsgesetzes (§ 60 Abs. 2 des Reichsbeamtengesetzes, § 29 Abs. 2 des preuß. Beamtenpensionsgesetzes) zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B370196

Download PDF

zurück