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Aktenzeichen III 868/22
Datum 02.10.1923
Leitsatz Was ist unter vorübergehender Beschäftigung gegen Tagegelder oder eine andere Entschädigung im § 25 Abs. 2 des Offizierspensionsgesetzes (§ 60 Abs. 2 des Reichsbeamtengesetzes, § 29 Abs. 2 des preuß. Beamtenpensionsgesetzes) zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B370196
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