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Aktenzeichen V 830/22
Datum 20.10.1923
Leitsatz Kann ein Verstoß gegen die guten Sitten darin liegen, daß die Mehrheit einer Gewerkenversammlung bei der Beschlußfassung über die Auflösung der Gewerkschaft und den Verkauf des Unternehmens zu einem unverhältnismäßig niedrigen Preise sich von eigensüchtigen Interessen leiten läßt, die aus ihrer Beteiligung auf der Käuferseite hervorgehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B390202
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