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Aktenzeichen III 175/23
Datum 11.01.1924
Leitsatz Gibt § 5a der Mieterschutzverordnung den zuständigen Behörden die Ermächtigung, über den Rahmen des § 6 hinaus die Rechtswirksamkeit der Kündigung anderer Mieträume als Wohnräume, Läden und Werkstätten, von der vorherigen Zustimmung des Mieteinigungsamts abhängig zu machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B3F0220
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