zurück
Aktenzeichen II 351/22
Datum 08.06.1923
Leitsatz Sind gegenüber dem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus § 283 BGB. Einwendungen zulässig, die den urteilsmäßig festgestellten Anspruch selbst betreffen und sich auf einen erst nach der Verurteilung des Schuldners im Vorprozeß eingetretenen Tatbestand oder darauf gründen, daß der die Rechtsbeziehungen der Parteien regelnde Vertrag die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs irgendwelcher Art für den Fall des Unterbleibens der schuldnerischen Leistung ausschließe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B430233
zurück