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Aktenzeichen I 877/22

Datum 13.10.1923

Leitsatz 1. Hat das Benutzungsrecht aus § 7 des Gesetzes, betr. eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten usw., vom 27. April 1920 (RGBl. S. 675) zur Voraussetzung, daß das Patent eine Zeitlang erloschen war? 2. Wird das Benutzungsrecht dadurch ausgeschlossen, daß derjenige, der die Veranstaltungen zur Benutzung getroffen hat, das Patent bereits vor Ablauf der ursprünglichen Schutzdauer rechtswidrig benutzt hat? 3. Zur Frage der Erschleichung der Patentverlängerung und zum Umfange der Beweislast für den Rechnunglegungsanspruch.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B490251

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