zurück

Aktenzeichen VI 796/22

Datum 15.10.1923

Leitsatz Sind durch den Ersatzanspruch, der den Gemeinden durch § 15 Abs. 2 des Reichstumultschadengesetzes vom 12. Mai 1920 gegen Reich und Land gewährt ist, die weitergehenden Ansprüche beseitigt, die ihnen nach älterem Rechte gegen den Staat zustanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B4A0255

Download PDF

zurück