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Aktenzeichen V 795/22
Datum 17.10.1923
Leitsatz 1. Ist das durch das sächsische Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920 eingeführte gesetzliche Vorkaufsrecht als eine Beschränkung des Eigentums im Sinne des Art. 109 EG. BGB. zu erachten und deshalb rechtswirksam? 2. Stellt sich die Einführung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts durch Gesetz als eine Enteignung im Sinne des Art. 153 Abs. 2 der Reichsverfassung dar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B4C0261
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