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Aktenzeichen I 21/23

Datum 07.11.1923

Leitsatz 1. Zum Begriff "Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz zu Vorbereitungshandlungen für die geplante Vervielfältigung. 2. Verstößt es gegen das LitUrhG. oder gegen die guten Sitten oder gegen das UnlWG., wenn das für die Zeit nach Ablauf der Schutzdauer geplante Erscheinen eines Werkes von einem Verleger, dem urheberrechtliche Befugnisse nicht zustehen, bereits vier Monate vor Ende der Schutzfrist den Sortimentsbuchhändlern durch Rundschreiben bekannt gegeben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B500277

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