zurück
Aktenzeichen I 78/23
Datum 14.11.1923
Leitsatz 1. Findet auf Eisenbahnfrachtsendungen, die während des Waffenstillstandes aus Elsaß-Lothringen nach dem übrigen Deutschland befördert worden sind, das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr oder die Eisenbahnverkehrsordnung Anwendung? 2. In welcher Währung kann in einem solchen Falle Entschädigung für den Verlust des Gutes verlangt werden, und wie hat der Inländer bei Verzug des Schuldners den Anspruch auf Ersatz des durch die Geldentwertung entstandenen Schadens zu begründen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B510282
zurück